GVL-FÖRDERUNG
Es besteht die Möglichkeit, bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) einen Förderantrag für die Teilnahme an einem Meisterkurs zu stellen. Diese kann dann Kursgebühren bezuschussen.
Die Grundvoraussetzung für eine Förderung sind:
- dass ein Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abgeschlossen wurde (das können alle ausübenden Künstler kostenlos online tun)
- dass bereits mindestens ein bei der GVL angemeldetes Konzert gesendet wurde und eine erste Ausschüttung bereits stattgefunden hat
- dass der Förderantrag vor Beginn des zu bezuschussenden Meisterkurses gestellt wurde
- nach erstmaliger Inanspruchnahme können über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzliche Anträge für weitere Kurse gestellt werden
Sollten Antragstellende bereits ein entsprechendes Konzert gespielt haben, die Ausschüttung ist aber noch nicht erfolgt, lohnt es sich dennoch einen Antrag zu stellen – diese werden stets individuell geprüft. Da häufig auch Konzerte von Jugendorchestern (z.B. dem BJO) ausgestrahlt werden, lohnt sich auch hier eine Anfrage bei der GVL. In jedem Fall sind Bescheinigungen der Konzertveranstalter einzuholen.
Elternteile die selbst Künstler*innen sind und die o.g. Grundvoraussetzungen (unabhängig von 4.) erfüllen, können auch einen Förderantrag für ihre Kinder stellen.
Der Antrag kann formlos per Email an zuwendung@gvl.de gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter https://gvl.de/gvl/zuwendungen-und-kulturfoerderungen/individuelle-zuwendungen